Häusliche Kranken- und Altenpflege – Heike Naumann

Häusliche Kranken- und Altenpflege
Heike Naumann

Zu Hause kompetent und umfassend versorgt.

Über uns

Wer sind wir?

Unsere stellvertretende Pflegedienstleiterin und Mentorin ist unsere langjährige Mitarbeiterin Julia Priesel.

Die Pflegeleistungen werden von einem Team aus Krankenschwestern, examinierten Altenpflegerinnen und -pflegern sowie Pflegehelfern für Sie erbracht.

Für die Sicherung der Erbringung qualitativ hochwertiger Pflege, medizinischer Leistungen und die Einhaltung der Qualitätsstandards sorgen ein Qualitätsmanagementbeauftragter und unsere Mentorin.

Im Büro des Pflegedienstes steht Ihnen Frau Sewald gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Hauswirtschaftshilfen kümmern sich liebevoll um ihre Wohnung, die Wäsche, Einkäufe und vieles mehr.

Häusliche Kranken- und Altenpflege Heike Naumann - Pflegerin und Patientin auf Couch
– – – Gründung

Der Pflegedienst wurde am 01. Juni 1992 von Schwester Heike Naumann, jetzt Heike Kalisch, die als Pflegedienstleiterin und Inhaberin im Unternehmen tätig ist, gegründet.

Unsere Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie jederzeit gern kostenlos und
unverbindlich bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro!

Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nach §37/1 SGB V

... umfassen grundpflegerische Maßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und ...

Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nach §37/2 SGB V

... enthalten Leistungen der medizinischen Behandlungs- pflege wie Injektionen, Medikamentengabe, ...

Beratungseinsatz nach §37/3 SGB V

... müssen von einer Pflegefachkraft halbjährlich bei Pflegegrad I bis III und vierteljährlich bei Pflegegrad IV und V bei Personen, die die Leistungen der ...

Leistungen nach dem Pflegeversicherungs- gesetz SGB XI

... umfassen die von den Verbänden der Pflegekassen und der Leistungserbringer erarbeiteten Leistungskomplexe für ...

Unsere Spezialisierung

Besonderheiten in unserer Arbeit

Vakuumverbände

Anlegen und Entfernen von Vakuumverbänden inkl. Reinigen der Wunde

Spezialisierung 1

Tracheostomaversorgung und Trachealkanülenwechsel

Spezialisierung 2

Portversorgung

Portspülung, Portnadelwechsel, An- und Abschluss von parenteraler Ernährung, Schmerztherapie

Spezialisierung 3

PEG-Versorgung und enterale Ernährung

Spezialisierung 4

Katheterlegen

Blasenkathederwechsel und Versorgung

Spezialisierung 5

Stomaversorgung

Anus praeter, suprapubischer Blasenkatheter, Urostoma

Spezialisierung 6

Palliativversorgung

Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, inclusive Schmerztherapie

Spezialisierung 7

Verbände aller Art

Anlegen und Entfernen von Verbänden, Wundversorgung

Spezialisierung 8

Blutzuckerkontrolle, Insulingabe und ständige Kontrolle der Extremitäten bei Diabetikern

Spezialisierung 9

Blutdruckkontrolle

Spezialisierung 10

Medikamentengabe und Stellen von Mediboxen

Spezialisierung 11

Versicherung

Die Pflegeversicherung

Jeder krankenversicherte Bürger kann bei seiner Pflegekasse den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen.

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Bedingungen

Der Hilfebedarf muss in den Bereichen bestehen oder es liegt ein erhöhter Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz vor.

Weitere Informationen

Ein Antragsformular bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Vor der Antragstellung sind wir Ihnen gern mit einer kostenlosen Beratung behilflich.

Innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach der Antragstellung werden Sie von einem Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu Hause besucht.

Wenn Sie Pflegeleistungen durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen, ist bei diesem Begutachtungstermin ein Mitarbeiter unseres Pflegedienstes anwesend.

Der medizinische Dienst der Krankenkasse schickt sein Gutachten zur Pflegeversicherung, die dann die Einstufung in einen Pflegegrade vornimmt und Ihnen den schriftlichen Bescheid zusendet.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen 5 Pflegegraden.

Wenn Sie in einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie selbst entscheiden, in welcher Form Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten.

sind günstig, wenn Sie ausschließlich von Familienangehörigen oder Bekannten gepflegt werden.

Wenn sie die Leistungen der Pflegeversicherung ausschließlich in Form der Geldleistung in Anspruch nehmen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei Pflegegrad I bis III halbjährlich und bei Pflegegrad IV und V vierteljährlich eine Pflegefachkraft des Pflegedienstes zu einem für Sie kostenlosen Beratungsbesuch in Anspruch zunehmen.

Für diesen Beratungseinsatz vereinbaren wir mit Ihnen einen kurzfristigen Termin, bei dem eine Krankenschwester zu Ihnen nach Hause kommt.

sind günstig, wenn Sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen bis maximal zur Höchstgrenze Ihres Pflegegrades direkt mit der Pflegeversicherung ab. Für alle Pflegedienste in Sachsen-Anhalt gelten einheitliche Leistungskomplexe.

Sollte der Pflegegrad nicht ausgeschöpft werden, dann überweist Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld auf Ihr Konto.

Kombination zwischen Geld- und Sachleistung

Bei der Kombination muss sich der Patient vorher genau festlegen, in welchem Verhältnis ( in %) Sachleistungen in Anspruch genommen werden. An diese Entscheidung ist man mindestens 6 Monate gebunden.

Die Pflegegrade

Pflegegrad I - V

Die Pflegeversicherung übernimmt bei bestehender Pflegebedürftigkeit entsprechend der jeweiligen Pflegegrade die Kosten für die Inanspruchnahme eines häuslichen Pflegedienstes bis zu folgenden monatlichen Obergrenzen:

PflegegradSachleistung 2023Entlastungsbetrag
I 125,00 €
II724,00 €125,00 €
III1363,00 €125,00 €
IV1693,00 €125,00 €
V2095,00 €125,00 €

Nach einer Wartezeit von 3 Monaten wird die Durchführung von Verhinderungspflege zur Entlastung der Pflegeperson für maximal 6 Wochen pro Jahr durch die Pflegekasse übernommen.

In dieser Zeit kann der Pflegebedürftige mit Pflegegrad I-V Leistungen bis zu einem Maximalwert von 1612,00 € durch einen Pflegedienst beanspruchen. Während dieser Zeit erhält der Versicherte von der Pflegekasse zusätzlich zur Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes weiter gezahlt.

PflegegradGeldleistung 2023Entlastungsbetrag
I 125,00 €
II316,00 €125,00 €
III545,00 €125,00 €
IV728,00 €125,00 €
V901,00 €125,00 €

Wichtig: Diese ergänzenden Betreuungsleistungen müssen gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden.

Liegt noch keine Einstufung vor, sind wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung behilflich.